Allgemeine Geschäftsbedingungen der Synesty GmbH
Stand: 23.02.2026§ 1 - Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Bedingungen gelten für die Nutzung der Software Synesty Studio und Erweiterungen (sog. Add-Ons / Upgrades / Basis-Pakete) der Synesty GmbH. (Leutragraben 1, 07743 Jena, vertreten durch Christoph Rüger (nachfolgend Synesty genannt )– an den Nutzer – nachfolgend Auftraggeber genannt – gemäß nachfolgender Kriterien.
(1a) Das Angebot von Synesty richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung der Leistungen ausgeschlossen.
(2) Vertragsgegenstand ist die vom Auftraggeber ausgewählte Option der Überlassung der Software Synesty Studio zur Nutzung über das Internet und die Einräumung von Speicherplatz auf den Servern von Synesty.
§ 2 – Registrierung eines Nutzeraccounts
(1) Ihre Registrierung zu unserem System erfolgt kostenlos. Ein Anspruch auf Zulassung zu unserem System besteht nicht. Zur Zulassung füllen Sie elektronisch das auf unserer Website vorhandene Anmeldeformular aus. Die für die Anmeldung erforderlichen Daten sind von Ihnen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Mit der Anmeldung wählen Sie einen persönlichen Benutzernamen, E-Mail-Adresse und ein sicheres Passwort. Der Benutzername darf weder gegen Rechte Dritter noch gegen sonstige Namens- und Markenrechte oder die guten Sitten verstoßen. Sie sind verpflichtet, das Passwort geheim zu halten und dieses Dritten keinesfalls mitzuteilen.
(2) Sie können Ihren Nutzeraccount jederzeit wieder unter „Mein Konto“ löschen. Allein mit der Erstellung eines Nutzeraccounts bei uns besteht keinerlei kostenpflichtige Verpflichtung hinsichtlich der von uns angebotenen Produkte.
(3) Soweit sich Ihre persönlichen Angaben ändern, sind Sie selbst für deren Aktualisierung verantwortlich. Alle Änderungen können online nach Anmeldung unter „Mein Konto“ vorgenommen werden.
(4) Voraussetzung zur Nutzung Ihres Accounts ist die Eingabe von vollständigen Unternehmensinformationen im Bereich "Mein Konto / Einstellungen" (Firmenname, Ansprechpartner, Adresse, Ust-IdNr, E-Mailadresse, Telefonnummer). Die Informationen werden sicher gespeichert und werden nur für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses verwendet.
(5) Synesty ist berechtigt, die Registrierung, Freischaltung oder den Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Dies gilt insbesondere, wenn (i) bei dem Antragsteller oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen (z.B. Konzernunternehmen i.S.d. §§ 15 ff. AktG) in der Vergangenheit Zahlungsrückstände bestanden oder bestehen, (ii) ein früheres Vertragsverhältnis wegen Zahlungsverzugs, Pflichtverletzungen oder aus wichtigem Grund beendet wurde, (iii) der begründete Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung oder einer Umgehung technischer oder vertraglicher Beschränkungen besteht oder (iv) sonstige sachliche Gründe vorliegen.
(6) Zur Missbrauchsprävention und zum Schutz vor Zahlungsausfällen ist Synesty berechtigt, Accounts zu sperren und Registrierungen oder Vertragsabschlüsse zu verhindern, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Auftraggeber oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen nach Kündigung/Sperre einen neuen Account anlegt, um offene Forderungen, Sperren oder sonstige vertragliche Beschränkungen zu umgehen. Synesty kann die Freischaltung in solchen Fällen von der vollständigen Begleichung offener Forderungen und/oder einer geeigneten Sicherheitsleistung abhängig machen.
§ 3 Kostenlose Testphase
Synesty Studio kann kostenlos getestet werden. Die Testphase ist kostenlos und zeitlich unbegrenzt ab dem Zeitpunkt ihrer Registrierung (im Folgenden „Free-Account“). Den aktuellen Funktionsumfang der kostenlosen Testphase finden Sie unter https://synesty.com/pricing
§ 4 Datenschutz
(1) Es gelten die Datenschutzhinweise unter https://apps.synesty.com/tpl/de-de?page=terms-privacy-policy.ftl, sowie weitere Informationen und um das Thema Datenschutz unter https://synesty.com/datenschutz.
(2) Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet die Systeme und Produkte des Auftragnehmers von Synesty zur Verarbeitung von personenbezogener Daten besonderer Kategorien gem. Art. 9 DSGVO zu nutzen. Personenbezogene Daten besonderer Kategorien sind, Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie genetische Daten, biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person.
§ 5– Softwareüberlassung - Vertragsschluss
(1) Nach Abschluss der Registrierung kann der Nutzer zur Inanspruchnahme, der von Synesty angebotenen kostenpflichtigen Leistungen einen entsprechenden Vertrag über ein Online-Bestellformular mit Synesty schließen. Die Präsentation und/oder Bewerbung der von Synesty angebotenen Leistungen auf der Synetsty-Webseite stellt lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, nicht aber bereits ein bindendes Angebot seitens Synesty zum Abschluss eines Vertrages dar.
(2) Der kostenpflichtige Vertrag kommt nach Erstellung eines Free-Account zustande indem der Auftraggeber in seinem Nutzeraccount einen kostenpflichtigen Kundentarif und ggf. Add-Ons nach eigener Auswahl auswählt und den Bestellbutton anklickt.
(3) Erst die Bestellung einer kostenpflichtigen Leistung durch den Auftraggeber ist ein bindendes Angebot nach § 145 BGB. Im Falle der Annahme dieses Angebots versendet der Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung per E-Mail an den Auftraggeber.
§ 6 – Betriebszeit – Störungsmanagement - Datensicherung
(1) Betriebszeit: Das Produkt steht dem Auftraggeber grundsätzlich täglich 24 Stunden – mit Ausnahme der Wartungszeiten - zur Verfügung („Betriebszeit“).
Wartungszeit: Das Produkt wird regelmäßig mittwochs von 17:00 – 18:00 Uhr gewartet (regelmäßige Wartungszeit). Während der Wartungszeiten besteht kein Anspruch auf Nutzung bzw. Verfügbarkeit. Durch verschiedene technische Maßnahmen unserer Infrastruktur wird es im Regelfall zu keiner Unterbrechung oder Einschränkung der Verfügbarkeit kommen bzw. wird diese minimiert.
(2) Synesty erbringt die vertraglichen Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 98,5%. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der für das Einspielen von Updates, neuen Releases und/oder sonstigen Modifikationen und Wartungsarbeiten notwendigen Zeit.
(3) Synesty weist den Auftraggeber darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereiches von Synesty liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von Synesty handeln, von Synesty nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Auftraggeber genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen von Synesty haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität, der von Synesty erbrachten Leistungen haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistung.
(4) Die Inhalte des für den Auftraggeber vorgesehenen Speicherplatzes werden von Synesty arbeitstäglich im Rahmen von Disaster-Recovery-Backups gesichert. Die Sicherung erfolgt systemweit für die produktiven Systeme der Plattform und dient der Wiederherstellung nach schwerwiegenden Störungen oder Datenverlust im Verantwortungsbereich von Synesty. Die Datensicherung dient ausschließlich der betrieblichen Absicherung und begründet keine weitergehenden Leistungs- oder Garantieansprüche. Ein Anspruch auf Herausgabe von Sicherungsmedien besteht nicht. Eine Wiederherstellung erfolgt nur im Rahmen der technischen Möglichkeiten; ein Anspruch auf Wiederherstellung bestimmter Versionsstände oder einzelner Datenobjekte besteht nicht.
Der Auftraggeber bleibt für die eigene Sicherung/Archivierung seiner Daten (z. B. über Export-/Backupfunktionen) verantwortlich.
(5) Synesty wird zum Schutz der Daten des Auftraggebers angemessene technische Maßnahmen treffen (Malwareschutz). Es ist dem Auftraggeber indes bekannt, dass ein vollständiger (technischer) Schutz vor schädigenden Daten nicht möglich ist. Soweit von den seitens des Auftraggebers eingespielten Datensätzen eine nachgewiesene Gefahr für die Daten Dritter und/oder die in Anspruch genommenen Speicherkapazitäten und / oder weitere Speicherkapazitäten besteht, ist Synesty berechtigt, solche Daten des Auftraggebers zu löschen. Synesty wird den Auftraggeber hiervon mindestens fünf Tage vorher per E Mail unterrichten. Daten, die der Auftraggeber im Rahmen der Nutzung des Produkts speichert, übermittelt, bzw. nach Bearbeitung mit dem Produkt vom Server abruft, wird der Auftraggeber selbständig und umfassend mit den entsprechenden Exportfunktionen von Synesty Studio sichern.
§ 7 – Nutzungsrechte und Nutzungsumfang
(1) Synesty räumt dem Auftraggeber für die Laufzeit dieses Vertrages das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht sublizensierbare Recht ein, das Produkt im Rahmen dieses Vertrages zu nutzen. Es sei denn die Parteien treffen hierüber eine abweichende Regelung. Eine Überlassung des Produkts in physischer Form, z.B. auf Datenträger, an den Auftraggeber erfolgt nicht. Soweit Synesty während der Laufzeit dieses Vertrages neue Versionen, Updates oder Upgrades des Produkts bereitstellt, gilt das vorstehende Nutzungsrecht für diese in gleicher Weise. Eine Pflicht zur Bereitstellung von Updates und/oder Upgrades (neue Programmversionen, Verbesserungen, neue Funktionen) besteht nicht.
(2) Werden ohne die vertragsgemäße Nutzung des Produkts ohne Verschulden von Synesty Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so ist Synesty berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigern. Synesty wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den Zugriff auf seine Daten ermöglichen. Der Auftraggeber ist in diesem Fall nicht zur Zahlung verpflichtet. Sonstige Ansprüche oder Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
(3) Bestimmte Produkte und Funktionen von Synesty sind von Drittanbietern abhängig. Der Funktionsumfang dieser Produkte kann insoweit nur in Abhängigkeit vom Funktionsumfang der Drittanbieter-Plattform gewährleistet werden.
§ 7a – Weiterentwicklung, unterstützte Entwicklungsstände, Drittleistungen und Add-Ons
(1) Synesty ist berechtigt, die Software sowie deren Bestandteile während der Vertragslaufzeit im zumutbaren Umfang weiterzuentwickeln, anzupassen und insbesondere auf den jeweils aktuellen Entwicklungsstand umzustellen. Ältere Entwicklungsstände werden längstens für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Bereitstellung des neuen Entwicklungsstandes weiter unterstützt, sofern nicht zwingende technische, sicherheitsrelevante, rechtliche oder lizenzrechtliche Gründe einer weiteren Unterstützung entgegenstehen. Dabei bleibt der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang im Wesentlichen erhalten.
(2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch darauf, dass Synesty gleichzeitig eine ältere und die aktuelle Version der Software parallel unterstützt oder unterschiedliche Entwicklungsstände parallel bereitstellt, es sei denn, eine solche Parallelität ist ausdrücklich vereinbart.
(3) Drittleistungen: Soweit die Nutzung bestimmter Funktionen, Integrationen oder Konnektoren von Leistungen Dritter (z. B. APIs, Plug-ins, Dienste oder Plattformen) abhängt, kann Synesty deren Verfügbarkeit, Funktionsumfang und Abrechnungsmodalitäten nur insoweit gewährleisten, wie der jeweilige Drittanbieter diese Leistungen tatsächlich anbietet.
Ändern sich die von Synesty zur Leistungserbringung eingesetzten Drittleistungen oder deren Abrechnungs- oder Nutzungsmodalitäten aus von Synesty nicht zu vertretenden Gründen (insbesondere die Umstellung von pauschalen auf nutzungsabhängige Entgeltmodelle, Kontingente oder verbrauchsabhängige Abrechnung nach Nutzungseinheiten, z.B. pro Request/API-Call, pro Token, pro Datensatz, pro Transaktion, pro Event, pro Nachricht, pro Ausführung, pro Laufzeit/Minute oder pro Datenvolumen), ist Synesty berechtigt, die Nutzung dieser Drittleistungen sowie die daraus resultierende Abrechnung gegenüber dem Auftraggeber im zumutbaren Umfang anzupassen oder die betreffenden Drittleistungen zu ersetzen oder einzustellen, soweit dies zur wirtschaftlich angemessenen Fortführung der Leistung erforderlich ist. Synesty wird den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren.
(4) Add-Ons und Zusatzleistungen: Synesty ist berechtigt, Add-Ons oder sonstige Zusatzleistungen zu ändern, durch Nachfolgeprodukte zu ersetzen oder einzustellen, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere bei geringer Nachfrage, geänderten technischen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, geänderter oder wegfallender Drittanbieterleistungen oder wenn die Aufrechterhaltung des Add-Ons für Synesty unzumutbar ist. Soweit Entgelte für Zeiträume nach dem Wirksamwerden bereits entrichtet wurden, werden diese zeitanteilig erstattet oder gutgeschrieben.
Bei einer Einstellung oder wesentlichen Änderung eines Add-Ons wird Synesty den Auftraggeber rechtzeitig, mindestens sechs Monate vor Wirksamwerden, in Textform informieren; in dieser Zeit wird das Add-On grundsätzlich weiter unterstützt, soweit nicht zwingende technische, sicherheitsrelevante, rechtliche oder lizenzrechtliche Gründe einer weiteren Unterstützung entgegenstehen. Ein Anspruch auf eine kostenfreie Nutzung eines Nachfolgeprodukts oder einer weiterentwickelten Version besteht nicht; deren Nutzung richtet sich nach den jeweils geltenden Bedingungen und Preisen zum Zeitpunkt der Buchung.
(5) Anpassungen nach diesem § 7a begründen keinen Anspruch auf einen erweiterten Leistungsumfang oder auf ein anderes Produktpaket/Add-On als vertraglich vereinbart. Im Übrigen bleiben die Regelungen in § 9 (insbesondere zur Vergütung, zur Buchung zusätzlicher Leistungen sowie zur Preisanpassung) unberührt.
(6) Außerordentliche Kündigung: Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung außerordentlich zu kündigen, sofern ihm die Fortsetzung des Vertrages zu den geänderten Bedingungen nicht zumutbar ist. Das Kündigungsrecht besteht nicht, wenn die Anpassung lediglich geringfügig ist. Die Kündigung bedarf der Textform.
§ 8 – Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber wird dafür Sorge tragen, dass er über einen Internetanschluss und eine geeignete Soft- und Hardwareausstattung bzw. -konfiguration zur Nutzung von Synesty.Studio im Wege des Ferndatenzugriffs verfügt.
(2) Der Auftraggeber wird die ihm zugeordnete Benutzer- und Zugangsberechtigung sowie Identifikations- und Authentifikationssicherungen vor dem Zugriff durch unberechtigte Dritte schützen und nicht an Dritte weitergeben. Sobald der Auftraggeber Anzeichen dafür hat, dass die Nutzungs- und Zugangsberechtigungen von einem Dritten unrechtmäßig erlangt wurden oder missbraucht werden könnten, ist der Auftraggeber wegen Schadensminderungszwecken verpflichtet, Synesty umgehend hiervon zu informieren.
(3) Bevor der Auftraggeber die Daten zur weiteren Bearbeitung in das Produkt einspielt, wird er diese mittels aktueller dem Stand der Technik entsprechender Malware-Programme auf Schadsoftware hin untersuchen. Der Auftraggeber wird bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages seine in das Produkt eingespielten Datenbestände regelmäßig sichern.
(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen. Der Auftraggeber wird außerdem dafür Sorge tragen, dass seine Handlungen mit der Software von Synesty nicht rechtswidrig sind und keine Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzen. Die vom Auftraggeber auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheberrechtlich- oder datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Auftraggeber räumt Synesty das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte dem Auftraggeber bei dessen Abfragen über das Internet zugänglich zu machen zu dürfen und insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.
(5) Der Auftraggeber wird dafür Sorge tragen, dass seine Handlungen den Betrieb des Servers, oder die Sicherheit und Integrität anderer auf dem Server von Synesty abgelegten Daten nicht gefährden. Gefährden oder beeinträchtigen die Handlungen des Auftraggebers die Server von Synesty oder die Sicherheit und Intregrität anderer auf den Servern abgelegter Daten, so kann Synesty diese Funktionen beseitigen, deaktivieren oder deinstallieren. Synesty weist den Auftraggeber vor einer derartigen Maßnahme per Textform hin. Zu den Beeinträchtigungen zählen insbesondere: - Vorsätzliche oder grob fahrlässige Nutzung des Dienstes über eine typische Serverlast hinaus, wie z.B. eine kontinuierlich hohe CPU- Arbeitsspeicher oder I/O-Rate; - Hacking-Versuche (Umgehung und/oder Außerkraftsetzen von Sicherheitsmaßnahmen); - Denial-of-Service-Versuche, d.h. Versuche mit einer Vielzahl von generierten Anfragen an die Server von Synesty oder Dritten diese in der Ausführung der Tätigkeit zu hindern, zu verlangsamen oder unzugänglich zu machen; - Prüfen, Scannen oder Testen der Schwachstellen im System; - Verwendung und/oder Verschaffung und Manipulation von Teilen der angebotenen Dienste; - Unaufgefordertes Versenden von Werbung oder Spam; - Systeme Dritter zu schädigen oder negativ zu beeinträchtigen; - Missbrauch der Systeme um unberechtigterweise mehr Speicherplatz/Funktionen zu erhalten bzw. Umgehen der Beschränkungen je nach Nutzeraccount-Tarif. Der Auftraggeber verpflichtet seine Erfüllungsgehilfen, sowie ggf. auch zum Zugang ermächtigte Dritte diese Verhaltenspflichten einzuhalten.
§ 9 – Vergütung und Testphase
(1) Synesty bietet dem Auftraggeber ein kostenfreies Testangebot an. Soweit kein Vertrag über eine kostenpflichtige Nutzung zustande kommt, wird der Account des Auftraggebers als Free-Account fortgeführt.
(2) Die vom Auftraggeber zu zahlenden Preise für die kostenpflichtige Nutzung richten sich nach der im Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses bzw. der Buchung einer Leistung gültigen Preisliste oder der individuell getroffenen Vereinbarung. Die Preise verstehen sich in Euro.
Preise für Verträge und Leistungen, die vor dem 23.02.2026 vereinbart wurden, wurden als Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer kommuniziert, soweit Umsatzsteuer anfiel.
Preise für Verträge und Leistungen, die ab dem 23.02.2026 vereinbart oder gebucht werden, verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer.
Die Anwendung der Umsatzsteuer richtet sich jeweils nach den zum Zeitpunkt der Abrechnung geltenden steuerrechtlichen Bestimmungen und der vom Auftraggeber angegebenen Rechnungsadresse. Die Umsatzsteuer wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(3) Der Auftraggeber kann im Laufe des Abrechnungszeitraums zusätzliche Leistungen (Add-Ons) hinzubuchen.
(4). Der Auftraggeber hat die Möglichkeit während eines Abrechnungszeitraumes ein höheres Basis-Paket zu bestellen („upgrade“).
(5) Dem Auftraggeber stehen dabei die bei der Bestellung angegeben Zahlungsmittel zur Verfügung.
(6) Die vom Auftraggeber zu entrichtenden Entgelte sind, sofern von Synesty nicht ausdrücklich anders angegeben, binnen 14 Tagen zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist tritt ohne Mahnung Verzug ein. Synesty stellt die Leistungen gemäß dem vom Auftraggeber gewählten Abrechnungszeitraum i.d.R. am Ende des Vertragszeitraumes in Rechnung, soweit es sich um einen monatlichen Abrechnungszeittraum handelt.
(7) Abrechnung nach Verbrauch: Verbrauchsabhängig bedeutet z.B. pro Request/API-Call, pro Token, pro Datensatz, pro Transaktion, pro Event, pro Nachricht, pro Ausführung, pro Laufzeit/Minute oder pro Datenvolumen). Einige Limits werden immer nach Verbrauch abgerechnet, andere Limits kann der Auftraggeber bei Limitüberschreitung und Bedarf zusätzliche Leistungen automatisch nachzubuchen. Dafür muss der Auftraggeber die Nachbuchungsfunktion „Abrechnung nach Verbrauch“ bzw. "Automatische Nachbuchung" im Nutzeraccount aktivieren. Anschließend werden bei Limitüberschreitungen Limits nachgebucht und die Prozesse funktionieren ohne einschränkungen automatisch weiter. Diese zusätzlichen Kosten werden für den laufenden Monat mit abgerechnet. Weitere verbrauchsabhängige Leistungen können gesondert vereinbart und nach den jeweiligen Buchungs- und Abrechnungsbedingungen abgerechnet werden. Die enthaltenen Verbrauchsabhängigen Größen werden bei Buchung der entsprechenden Pakete und Add-Ons angegeben.
(8) Produktpakete / Add-Ons und Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus
dem bei Vertragsschluss vereinbarten Produktpaket in der jeweils gültigen
Leistungsbeschreibung. Der Anbieter ist berechtigt, Produktpakete,
Tarifstrukturen und Leistungsbestandteile für Neuverträge weiterzuentwickeln,
anzupassen oder zu erweitern. Jede Buchung eines Basis-Paket / Add-Ons / Upgrades
stellt jeweils einen gesonderten Vertragsschluss dar.
Gleichlautende Bezeichnungen von Produktpaketen, Add-Ons oder Kundentarifen begründen keinen Anspruch auf einen identischen Leistungsumfang, sofern die jeweiligen Verträge zu unterschiedlichen Zeitpunkten oder auf Grundlage unterschiedlicher Vertragsversionen abgeschlossen wurden. Erweiterungen oder zusätzliche Funktionen, die der Anbieter nach Vertragsschluss für ein Produktpaket einführt, stehen dem Auftraggeber nur dann zu, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird oder der Anbieter diese Leistungen allgemein auch Bestandskunden zur Verfügung stellt.
Der Anbieter ist berechtigt, unterschiedliche Leistungsstände, Funktionsumfänge oder Produktversionen parallel anzubieten und bestehende Verträge unter Wahrung des jeweils vereinbarten Leistungsumfangs fortzuführen. Unberührt bleibt das Recht des Auftraggebers, auf ein aktuelles Produktpaket oder einen erweiterten Leistungsumfang zu den jeweils geltenden Bedingungen zu wechseln.
(9) Preisanpassung
Die vereinbarten Entgelte für die Nutzung der Software als Service beruhen auf den bei
Vertragsschluss bestehenden Kosten- und Marktbedingungen, insbesondere den Aufwendungen
für Entwicklung, Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung der Software, Infrastruktur- und
Hostingkosten, Lizenz- und Drittanbieterkosten, Personal- und Energiekosten sowie allgemeinen
Kosten der Leistungserbringung.
Verändern sich diese Kostenfaktoren nach Vertragsschluss nicht
nur unerheblich und führt dies zu einer nachhaltigen Veränderung der Kalkulationsgrundlage, ist
der Anbieter berechtigt, die Entgelte in dem Umfang anzupassen, in dem sich die maßgeblichen
Kostenfaktoren verändert haben. Die Preisanpassung erfolgt nach billigem Ermessen (§ 315
BGB). Kostenminderungen sind zu berücksichtigen, soweit sie nicht durch andere Kostensteigerungen
kompensiert werden und zu einer nachhaltigen Senkung der Gesamtkalkulation führen.
Eine Erhöhung der Entgelte ist pro Kalenderjahr auf maximal 10 % des zuletzt vereinbarten
Gesamtentgelts begrenzt. Mehrere Preisanpassungen innerhalb eines Kalenderjahres werden
hierbei zusammengerechnet. Preissenkungen bleiben von dieser Begrenzung unberührt.
Der Anbieter wird den Auftraggeber über eine beabsichtigte Anpassung der Entgelte unter Angabe
der wesentlichen Gründe, der betroffenen Kostenfaktoren sowie des Umfangs der Anpassung
mindestens sechs Wochen vor dem vorgesehenen Inkrafttreten in Textform informieren. Die
Anpassung gilt als akzeptiert, wenn der Auftraggeber ihr nicht innerhalb von vier Wochen nach
Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht.
Widerspricht der Auftraggeber der Preisanpassung fristgerecht, ist jede Partei berechtigt, den
Vertrag außerordentlich mit Wirkung zum Zeitpunkt des vorgesehenen Inkrafttretens der
Preisanpassung zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Bis zur Beendigung des
Vertragsverhältnisses gelten die bislang vereinbarten Entgelte fort. Erfolgt weder ein fristgerechter
Widerspruch noch eine Kündigung, treten die angepassten Entgelte zum angekündigten Zeitpunkt
in Kraft. Der Anbieter wird den Auftraggeber in der Mitteilung über die Preisanpassung
ausdrücklich auf die Frist, die Rechtsfolgen des Schweigens sowie die bestehenden
Kündigungsrechte beider Parteien hinweisen.
Preise für zusätzliche Leistungen, Add-Ons oder neue Produktpakete unterliegen nicht der Preisanpassungsregelung, sondern richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste zum Zeitpunkt der Buchung.
§ 10 Bezahloptionen
(1) Für die Bezahlung kostenpflichtiger Inhalte stehen die im Bestellformular angegeben Zahlungsoptionen zur Verfügung.
(2) SEPA-Lastschrift: Um ihr SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen hinterlegen Sie Ihre Bankverbindung (IBAN und BIC) im Bereich "Mein Konto / Einstellungen". Alle folgenden Rechnungen werden dann automatisch per SEPA-Lastschrift eingezogen (SEPA Basis-Lastschrift sofern nicht anders vereinbart). Sie werden per E-Mail informiert, wenn eine neue Rechnung vorliegt und wann die Abbuchung ausgeführt wird. Bei Auswahl der Zahlungsmethode SEPA-Lastschrift ist der Rechnungsendbetrag nach Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation zur Zahlung fällig. Der Einzug der Lastschrift erfolgt, 14 Tage nach Rechnungslegung, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation. Vorabinformation ("Pre-Notification") ist jede Mitteilung (z.B. Rechnung, Police, Vertrag) von Synesty an den Auftraggeber die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Auftraggeber der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Auftraggeber die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat.
(3) PayPal Weiterhin können Sie PayPal als Zahlungsmethode wählen. Dies können Sie auch im Bereich "Mein Konto / Einstellungen" einrichten. Bei diesem PayPal Einrichtungsprozess müssen Sie sich in ihrem PayPal Account einloggen. Bei Auswahl einer von PayPal angebotenen Zahlungsmethode erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (im Folgenden: „PayPal“), unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full. Zahlt der Auftraggeber mittels einer im Online-Bestellvorgang auswählbaren von PayPal angebotenen Zahlungsmethode, erklärt Synesty schon jetzt die Annahme des Angebots des Auftraggebers in dem Zeitpunkt, in dem der Kunde den den Bestellvorgang abschließenden Button anklickt. Bei Auswahl der Zahlungsmethode „PayPal Lastschrift“ (sog. PayPal Reference Transaction) zieht PayPal den Rechnungsendbetrag nach Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation im Auftrag von Synesty vom Bankkonto des Auftraggebers ein. Vorabinformation ("Pre-Notification") ist jede Mitteilung (z.B. Rechnung, Police, Vertrag) an den Kunden, die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Kunde der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Kunde die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat.
(4) Stripe Der Auftraggeber kann mittels des Zahlungsabwicklungssystems “Stripe” zahlen. Die Zusammenarbeit erfolgt mit der Stripe Payments Europe, Ltd. (im Folgenden: “Stripe”) an die Synesty seine Zahlungsforderung abtritt. Stripe zieht den Rechnungsendbetrag monatlich mittels der vom Auftraggeber gewählten Zahlungsmethode vom Auftraggeber ein. Im Falle der Abtretung kann nur an Stripe mit schuldbefreiender Wirkung geleistet werden. Die Belastung einer Kreditkarte erfolgt erstmals umgehend nach Bestellung eines kostenpflichtigen Synesty-Studio-Kundentarifs. Synesty bleibt bei der Zahlungsabwicklung über Stripe zuständig für allgemeine Anfragen zum Leistungsangebot, Funktionsweise ect. Die AGB von der Stripe können unter https://stripe.com/de/legal eingesehen werden.
§ 11 – Service und Support
(1) Der Auftraggeber erhält je nach Kundentarif einen professionellen Support von Synesty. Die Supportleistungen und Kosten ergeben sich aus der aktuellen Beschreibung dieser Supportleistungen auf der Webseite unter https://apps.synesty.com/service .
(2) Zugriff von Synesty auf den Account des Auftraggebers im Rahmen von Supportanfragen oder individueller Projektbeauftragung: Synesty hat generell keinen Zugriff auf den Nutzeraccount des Auftraggebers oder die darin gespeicherten Daten.
(3) Um Synesty Zugriff auf den Nutzeraccount des Auftraggebers zu geben (z.B. für Fehleranalyse oder individuelle Projektbeauftragung), kann der Auftraggeber einen sog. Support-Nutzer unter "Mein Konto / Benutzer" erstellen. Hiermit gibt der Auftraggeber dem Kundensupport von Synesty zeitlich begrenzten Zugriff (Zeitraum vom Auftraggeber wählbar - mind. 24h, max. 2 Monate) auf seinen Account. Der Support-Nutzer wird nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums automatisch gelöscht. Der Support-Nutzer kann auch vor Ablauf des Zeitraums vom Auftraggeber gelöscht werden. Nach Löschung hat Synesty keinen Zugriff mehr auf den Nutzeraccount des Auftraggebers.
§ 12 Mängelhaftung und Haftung
(1) Synesty garantiert die Funktions- und Betriebsbereitschaft seiner Dienste nach den Bestimmungen dieses Vertrages. Für den Fall, dass Leistungen von Synesty von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Auftraggebers in Anspruch genommen werden, haftet der Auftraggeber für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Auftrages der Änderung der Zugangsdaten durch den Auftraggeber, sofern den Auftraggeber am Zugriff des Dritten ein verschulden trifft.
(2) Synesty ist zur sofortigen Sperre berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Handlungen oder die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Synesty wird den Auftraggeber unverzüglich über die Sperre verständigen.
(3) Synesty haftet unbeschränkt für vorsätzlich und fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit durch Synesty seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Synesty haftet auch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche gegen Synesty unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen.
(4) Für den Verlust von Daten haftet Synesty insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Auftraggeber unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
(5) Eine verschuldensunabhängige Haftung von Synesty im Bereich mietrechtlicher und ähnlicher Nutzungsverhältnisse für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Fehler ist ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung bezieht sich nur auf nicht vorsätzliche und nicht grob fahrlässig verursachte Mängel der Mietsache.
(6) Der Auftraggeber hat etwaige Mängel Synesty unverzüglich anzuzeigen.
§ 13 – Vertragslaufzeit, Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Nutzungsverhältnis eines Free-Accounts beginnt mit Registrierung. Das Vertragsverhältnis eines kostenpflichtigen Kundentarifs beginnt mit der verbindlichen Bestellung des kostenpflichtigen Tarifs.
(2) Das Vertragsverhältnis, sowie auch einzelne Vertragsbestandteile (u.a. Add-Ons) kann von beiden Parteien jederzeit im Nutzeraccount unter „Mein Konto/Meine Buchungen“ zum Ende eines Abrechnungsmonats beendet werden. Die Kündigung über den Nutzeraccount wahrt die Textform im Sinne des § 126b BGB ; dem Auftraggeber wird hierbei eine Bestätigung der Kündigung in Textform (z.B. Email) zur Verfügung gestellt.
(3) Soweit der Auftraggeber, abweichend von Ziff. (1), einen zeitlich befristeten Vertrag geschlossen hat, kann er diesen zum Laufzeitende jederzeit zum Ablauf des letzten Abrechnungsmonats kündigen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit, jedoch nicht länger als 12 Monate, soweit der Auftraggeber nicht innerhalb der Abrechnungszeit den Vertrag kündigt.
(4) Unberührt bleibt dabei das Recht den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor wenn der Auftraggeber mit zwei aufeinanderfolgenden Rechnungen im Verzug gerät oder mindestens zwei Rechnungen gleichzeitig in Verzug sind. Eine fristlose Kündigung setzt eine Abmahnung voraus, worin der Gekündigte aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen. Eine Abmahnung ist entbehrlich wenn es sich um einen Verstoß handelt, der eine Fortsetzung des Vertrages für Synesty unzumutbar macht. Dies ist insbesondere der Fall: - bei gravierenden Vertrags- oder Rechtsverstößen, wie z.B. - erheblichen Verstößen bei Straftaten des Kunden gegen Synesty oder andere Kunden von Synesty, insbesondere bei strafbarer Ausspähung oder Manipulationen der Daten von Synesty oder anderer Kunden von Synesty.
(5) Synesty behält sich vor die Daten in Testaccounts und Accounts ohne kostenpflichtig gebuchte Basis-Pakete - inkl. aller enthaltenen Daten - zu löschen (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht).
(6) Im Falle einer Kündigung oder Sperre wegen Zahlungsverzugs oder aus wichtigem Grund ist Synesty berechtigt, einen erneuten Vertragsschluss mit dem Auftraggeber oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen abzulehnen oder von der vorherigen Begleichung sämtlicher offener Forderungen abhängig zu machen. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber einen neuen Account unter abweichenden Zugangsdaten registriert.
§ 14 Account löschen
Der Auftraggeber hat jederzeit die Möglichkeit seinen Account unter "Mein Konto / Einstellungen / Konto löschen" und alle darin enthaltenen Daten zu entfernen. Synesty behält sich das Recht vor den Nutzeraccount 10 weitere Tage nach Löschung inaktiv zu halten und ggf. für den Auftraggeber innerhalb dieser 10 Tage auf dessen Wunsch zu reaktivieren. Voraussetzung zur Löschung ist, dass alle Rechnungen bezahlt sind und keine kostenpflichtigen Leistungen mehr gebucht sind, bzw. der kostenpflichtige Vertrag gekündigt wurde. Bei einer kompletten Account-Löschung bestätigt der Auftraggeber die Löschung aller Daten. Dieser geführte Prozess ist durch die wiederholte Passworteingabe abgesichert. Danach ist der Zugang entfernt und der Auftraggeber kann sich nicht mehr einloggen. Synesty weist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, vor einer Löschung eine Datensicherung durchzuführen. Synesty weist den Auftraggeber darauf hin, dass nach erfolgreicher Löschung alle vom Auftraggeber auf dem Server von Synesty gespeicherten Inhalte und Daten unwiederbringlich gelöscht werden.
§ 15 – Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt.
(2) (2) Synesty behält sich vor, diese Vertragsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor bei einer Erweiterung oder Änderung des Leistungsangebots von Synesty oder bei Änderungen der Rechtslage. Änderungen der Vergütung erfolgen ausschließlich nach Maßgabe des § 9 Abs. 9 (Preisanpassung). Änderungen, die wesentliche Vertragspflichten betreffen (insbesondere Hauptleistungspflichten, Haftung sowie Laufzeit und Kündigung), sind nur zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind und ihm mindestens sechs Wochen vor dem vorgesehenen Inkrafttreten in Textform mitgeteilt werden. Der Auftraggeber kann der Änderung innerhalb dieser Frist widersprechen. Widerspricht der Auftraggeber, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgeführt; jede Partei ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit Wirkung zum Zeitpunkt des vorgesehenen Inkrafttretens der Änderung zu kündigen. Widerspricht der Auftraggeber nicht, gelten die Änderungen als angenommen. Synesty weist den Auftraggeber in der Mitteilung ausdrücklich auf die Frist, die Rechtsfolgen des Schweigens sowie die bestehenden Kündigungsrechte hin.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.